Auf Grund der vermehrten Anfragen, geben wir den Vereinen noch einmal ein paar Hinweise zum Beantragen des erweiterten Führungszeugnisses.
Die Führungszeugnisse sind prinzipiell in den für den/die Antragsteller/innen zuständigen Einwohnermeldeämtern selbstständig zu beantragen._
Sollte ein Verein alle Antragsteller/innen in einem Einwohnermeldeamt haben, könnte man im Vorfeld dort anrufen und über das Prozedere einer Sammelbeantragung sprechen. Was trotzdem das Ausfüllen für jeden einzelnen Antragsteller/in beinhaltet.
Die Erstellung des erweiterten Führungszeugnisses ist für in Sportvereinen "beschäftigten" Antragstellern/innen kostenfrei._
Gesetzliche Grundlage:
Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich für eine gemeinnützige Einrichtung (z.B. Sportverein/-verband) oder wird im Rahmen einer der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Daher gilt hier die gesetzliche Befreiung von der Gebührenpflicht.
(vgl. Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis (Stand: 15.10.2014), Bundesamt für Justiz)
Weiter Informationen und die Vorlage zur Antragstellung findet Ihr unter:_
https://www.sport-fuer-sachsen.de/de/kinderschutz/
Auf der Seite nach unten scrollen und in der Rubrik "Downloads / Vorlage" findet ihr die entsprechende Antragsvorlage._
Ulrich Häßner VP
Beitragsbild: Adobe Stock
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