Meldung zu Landesmeisterschaften

Generell kann nur der Judoka das Judoportal nutzen, welcher eine gültige Wettkampflizenz besitzt. Dies ist bei der Teilnahme von Wettkämpfen ab der U18 notwendig.

Mit der Meldung über das DJB-Judoportal entfällt der aufwendige Nachweis der gültigen Wettkampflizenz über ein internetfähiges Gerät beim Wiegen. Es ist dann ausreichend, sich mit einem gültigen Budo- / Judopass zu legitimieren. Das Gewicht muss natürlich auch stimmen.

Die Meldung über das Portal zu Meisterschaften erfolgt vom Zugang des Vereines.
 


 

 

Landeseinzelmeisterschaften

  • Portal öffnen und im Terminplan den jeweiligen Wettkampf (blau hinterlegt) anklicken
  • Haken vor dem/die zu meldenden Judoka setzten
  • Gewichtsklasse auswählen
  • Button”Athleten jetzt melden”anklicken.

Das war es auch schon!

Bei Einhaltung der vorgegebenen Aktivitäten werdet ihr gewiss feststellen, dass die Meldungen einfacher und sicherer werden.

In den Ausschreibungen für unsere Meisterschaften steht jeweils ein Hinweis zur Meldung.
 


 

 

Mannschaftsmeisterschaften

Der Verfahrensweg bei der Meldung ist analog wie unter der Meldung für die Einzelmeisterschaften beschrieben. Zusätzlich können Fremdstarter und Kampfgemeinschaften gemeldet werden. Hier ist durch den abgebenden Verein in der “Sprechblase Notiz”, bei Fremdstarten Fremdstarter für, der Namen des Vereins, bei einer Kampfgemeinschaft, KG und die Namen der beiden Vereine einzutragen.

Die Gewichtsklasse muss angegeben werden, wird aber erst beim Eintrag in die Wiegeliste überprüft. Des weiteren können mehr als zwei Judoka pro Gewichtsklasse gemeldet werden. Hier ist dann erst die Auswahl von zwei Judoka mit dem Eintrag in die Wiegeliste notwendig.
 


 

 

Start in den Ligen des JVS

Ab dieser Saison ist die Meldung die Vereine für die Mannschaften in den Ligen über das DJB-Judoportal notwendig. Folgendes ist zusätzlich zu beachten. In der “Sprechblase Notiz” ist generell die Nr. des Judo- / Budopasses einzutragen. Weiterhin ist / sind hier durch den abgebenden Verein die Start- und Gaststartgenehmigung/en einzutragen (soweit dies zutrifft).

Die Eintragung der Gewichtsklasse ist notwendig, wird aber erst mit der Wiegeliste relevant. Bitte in den Ligen die Festlegungen in der WKO des JVS, besonders D. §4, Pkt. 6 zu beachten. Die Meldung zu den Ligen über das DJB-Judoportal kann nur in der Zeit vom 01. bis 15. März des jeweiligen Jahres vorgenommen werden.

Die Meldung ist für alle Vereine des DJB möglich. Wenn Vereine des JVS Gaststarter aus anderen Landesverbänden einsetzen wollen, bitte die Information über dieses Schreiben an die abgebenden Vereine außerhalb des JVS weiter leiten.

Zu Fragen über die Verfahrensweisen innerhalb unseres Judo-Verbandes stehen der Geschäftsführer Dr. Ingo Friedrich und die Vizepräsidenten Ulrich Häßner und René Andreis gerne zur Verfügung. Bei darüber hinaus gehenden Anfragen wendet euch bitte direkt an die Verantwortlichen des DJB.