Beantragung des erweiterten Führungszeugnis

Führungszeugnis

Auf Grund der vermehrten Anfragen, geben wir den Vereinen noch einmal ein paar Hinweise zum Beantragen des erweiterten Führungszeugnisses.

 

Die Führungszeugnisse sind prinzipiell in den für den/die Antragsteller/innen zuständigen Einwohnermeldeämtern selbstständig zu beantragen._

 

Sollte ein Verein alle Antragsteller/innen in einem Einwohnermeldeamt haben, könnte man im Vorfeld dort anrufen und über das Prozedere einer Sammelbeantragung sprechen. Was trotzdem das Ausfüllen für jeden einzelnen Antragsteller/in beinhaltet.

 

Die Erstellung des erweiterten Führungszeugnisses ist für in Sportvereinen "beschäftigten" Antragstellern/innen kostenfrei._

 

Gesetzliche Grundlage:

 

Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich für eine gemeinnützige Einrichtung (z.B. Sportverein/-verband) oder wird im Rahmen einer der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst).

Daher gilt hier die gesetzliche Befreiung von der Gebührenpflicht.

(vgl. Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis (Stand: 15.10.2014), Bundesamt für Justiz)

 

Weiter Informationen und die Vorlage zur Antragstellung findet Ihr unter:_

 

https://www.sport-fuer-sachsen.de/de/kinderschutz/

 

Auf der Seite nach unten scrollen und in der Rubrik "Downloads / Vorlage" findet ihr die entsprechende Antragsvorlage._

 

Ulrich Häßner VP

 

Beitragsbild: Adobe Stock

 

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