Der Ehrenrat des JVS informiert

Der Hauptausschuss des JVS hat in seiner Tagung am 26.11.2022 eine überarbeitete Fassung der Ehrenordnung unseres Verbandes beschlossen. Diese Ehrenordnung ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und auf der Homepage des JVS veröffentlicht. Die Ehrenordnung des Verbandes regelt verbindlich die Auszeichnungsmöglichkeiten und die Kriterien zur Ehrung im JVS.

Die Ehrenordnung wurde insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Würdigung einer langjährigen und erfolgreichen Tätigkeit im Nachwuchsleistungssport und/oder Leistungssport bzw. für Trainer und Übungsleiter im Breitensport erweitert bzw. neu formuliert. Ebenso wesentlich überarbeitet wurden die Anerkennung für eine aktive und wirkungsvolle Tätigkeit als Funktionär auf den unterschiedlichen Ebenen des Verbandes.

Wir würden unsere Vereine, insbesondere ihre Vorstände, bitten, sich mit der neuen Ehrenordnung des JVS vertraut zu machen und die Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Sportfreunde entsprechend zu nutzen. Auch sollte dabei bedacht werden, für wen Auszeichnungen zu welchem Anlass in Frage kommen, um eine würdige Übergabe entsprechend vornehmen zu können.

Gerade die Anerkennung von ehrenamtlichen Tätigkeiten in den Vereinen oder Gremien des JVS, die bei entsprechender ununterbrochener Zeitdauer mit einer Ehrennadel des Verbandes in Bronze, Silber oder Gold gewürdigt werden können, kann sicher wesentlich mehr genutzt werden.

Auszeichnungsanträge an den Ehrenrat sind jeweils bis zum 01.September über die Geschäftsstelle des JVS einzureichen. Allen Anträgen sind Nachweise zur Bestätigung der erforderlichen Kriterien gemäß der Ehrenordnung für die jeweilige Auszeichnung beizufügen.

Die Anforderungen dafür sind im § 5 der Ehrenordnung (Antragsverfahren) beschrieben.

Es können nur Anträge behandelt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.

 

Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit!

 

Die Mitglieder des Ehrenrates des JVS