Hinweise zur form- und fristgerechten Beantragung von Ehrungen
Liebe Mitglieder des Judo-Verbandes Sachsen e.V.,
Liebe Judoka,
Wir wollen die Möglichkeiten unseres Verbandes zur Würdigung und Anerkennung von herausragenden und langfristigen Leistungen für Trainer und Übungsleiter, Kampfrichter, Funktionäre, aktive Judoka sowie Vereine und Abteilungen nutzen.
Der Ehrenrat des JVS verweist in diesem Zusammenhang auf den Termin der Einreichung von Auszeichnungsvorschlägen auf Grundlage der Ehrenordnung des JVS.
Auszeichnungsvorschläge sind bis zum 01. September des jeweiligen Jahres an die Geschäftsstelle des JVS einzureichen.
Wir möchten alle Vereine bzw. Abteilungen bitten, Auszeichnungsvorschläge für den vorgenannten Personenkreis zu prüfen und dabei auch vorausschauend an Vereinsjubiläen und/oder Würdigungen langjähriger Tätigkeit auf Vereins-, Landes- oder Gruppen- bzw. DJB-Ebene zu denken.
Insbesondere die Möglichkeiten der Ehrung mit der Ehrennadel des JVS in Gold, Silber und Bronze bzw. der Ehrenurkunde in den verschiedenen Stufen können und sollten in unserem Verband_ genutzt werden.
Aus gegebenem Anlass möchten wir dringend auf die Einhaltung der im §5 der Ehrenordnung des JVS formulierten Anforderungen an das Antragsverfahren hinweisen. Es ist stets sehr bedauerlich, wenn z.B. die Auszeichnung eines verdienten Sportfreundes bzw. einer Sportfreundin nicht möglich ist bzw. verschoben werden muss, weil die eingereichten Unterlagen zur Auszeichnung nicht vollständig, frist- und formgerecht eingegangen sind.
Die aktuelle Ehrenordnung des JVS ist auf der Homepage des Verbandes ebenso verfügbar, wie Antragsformulare und Formblätter.
Der Ehrenrat freut sich darauf, im Rahmen seiner nächsten Tagung eine Vielzahl von vollständig vorliegenden und den Anforderungen entsprechenden Anträgen behandeln zu können.
Im Namen des Ehrenrates des JVS,
Frank Nitzel,
Präsident JVS.