Der Ehrenrat informiert - Einreichefrist für Ehrungen

Liebe Mitglieder des Judo-Verbandes Sachsen e.V., liebe Judoka,

 

wir wollen die Möglichkeiten unseres Verbandes zur Würdigung und Anerkennung von herausragenden und langfristigen Leistungen für Trainer und Übungsleiter, Kampfrichter, Funktionäre, aktive Judoka sowie Vereine und Abteilungen nutzen.

 

Der Ehrenrat des JVS verweist in diesem Zusammenhang auf den Termin der Einreichung von Auszeichnungsvorschlägen auf Grundlage der Ehrenordnung des JVS.

 

Auszeichnungsvorschläge sind bis zum 01.September 2024 an die Geschäftsstelle des JVS einzureichen.

 

Wir würden alle Vereine bzw. Abteilungen bitten, Auszeichnungsvorschläge zu unter o.g. Personenkreis zu prüfen und dabei auch vorausschauend an Vereinsjubiläen, Würdigungen langjähriger Tätigkeit auf Vereins-, Landes- oder Gruppen- bzw. DJB-Ebene zu denken.

 

Insbesondere die Möglichkeiten der Ehrung mit der Ehrennadel des JVS in Gold, Silber und Bronze bzw. der Ehrenurkunde in den verschiedenen Stufen können und sollten in unserem Verband stärker genutzt werden.

 

Aus gegebenem Anlass möchten wir dringend auf die Einhaltung der im §5 der Ehrenordnung des JVS formulierten Anforderungen an das Antragsverfahren orientieren.

Es ist immer sehr bedauerlich, wenn z.B. die Auszeichnung eines verdienten Sportfreundes bzw. einer Sportfreundin nicht vorgenommen bzw. verschoben werden muss, weil die eingereichten Unterlagen zur Auszeichnung nicht vollständig sind.

 

Die aktuelle Ehrenordnung des JVS steht auf der Homepage des Verbandes ebenso zur Verfügung, wie die der Antrag zur Verleihung eines Dan-Grades sowie das Formblatt zur Beantragung von Ehrungen.

 

Wir würden uns freuen, wenn wir im Rahmen unserer nächsten Tagung eine große Anzahl von vollständig vorliegenden und den Anforderungen der Auszeichnung entsprechende Anzahl von Anträgen aus vielen Vereinen besprechen könnten.

 

Der Ehrenrat des JVS