Der Ehrenrat informiert

Ehrenratssitzung in Chemnitz

 

Am vergangenen Mittwoch fand in Chemnitz die diesjährige Sitzung des Ehrenrates des Judo-Verbandes Sachsen statt. Die Mitglieder des Ehrenrates berieten zu frist- und formgerecht eingegangenen Anträgen ebenso, wie zu Änderungen und Ergänzungen der Ehrenordnung. Der Vorstand und der Ehrenrat begrüßen es außerordentlich, wenn verdiente Mitglieder des Verbandes für Ehrungen vorgeschlagen werden. Es ist stets ein freudiger Anlass, wenn sich die langjährige, verdienstvolle Arbeit unserer Mitglieder in der Vergabe von Ehrungen widerspiegeln. Auch in diesem Jahr konnten durch den Ehrenrat wieder Anträge auf Ehrung verdienstvoller Funktionäre der Vereine und Gremien des JVS bestätigt werden. Das ist gut so, denn es gibt kaum eine schönere Art, "Danke" zu sagen.

 

Leider jedoch musste der Ehrenrat einige Anträge ablehnen oder sah sich aus formellen Gründen gar nicht in der Lage, die Anträge zu bearbeiten. Wie bereits in den vergangenen Jahren zeigte sich, dass die Antragstellung mitunter nicht frist- und formgerecht erfolgte. Auch häufen sich Anträge, die inhaltlich nicht den Anforderungen der Ehrenordnung gerecht wurden. Das bedauert der Ehrenrat sehr und bittet daher wiederholt darum, vor der Beantragung von Ehrungen die Ehrenordnung des JVS zu beachten. Hierin sind alle Anforderungen an die zu Ehrenden, alle zu erbringenden Nachweise und die formelle und fristgerechte Antragstellung beschrieben. Der Ehrenrat bittet darum, die zu Ehrenden sorgfältig auszuwählen und die besonderen Leistungen ausführlich und nachvollziehbar zu beschreiben und zu belegen. All dies ist in der Ehrenordnung beschrieben. Dem Ehrenrat liegt nichts daran, einen Antrag abzulehnen! Im Gegenteil. Er kann aber aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Mitglieder des JVS nur auf Grundlage der Ehrenordnung des JVS über einen Antrag befinden. Das ist gut so, denn anhand der Ehrenordnung ist so für alle Mitglieder des Verbandes nachvollziehbar, welche Leistungen für die jeweilige Ehrung zu erbringen und zu belegen sind.

 

Wenngleich bislang schon alle Anforderungen konkret in der derzeit gültigen Ehrenordnung benannt sind, hat es sich der Ehrenrat zur Aufgabe gemacht, die jeweiligen Antragsteller noch intensiver zu unterstützen und die Bedingungen und Voraussetzungen für Anträge auf Ehrung noch klarer zu formulieren. Hierzu wurden Anträge zur Änderung und Erweiterung der Ehrenordnung an den Hauptausschuss des JVS gestellt, die zur Hauptausschusssitzung am 24. November 2018 diskutiert und abgestimmt werden. Sollten diese bestätigt werden, finden sie Eingang in die Ehrenordnung und stehen ab 2019 allen Antragstellern auf der Webseite des Judo-Verbandes Sachsen zur Verfügung.

 

Der Ehrenrat wünscht sich für die kommenden Jahre eine form- und fristgerechte Antragstellung unter Beachtung der Ehrenordnung. Wenn dies so geschieht, freut sich der Ehrenrat auf viele Bestätigungen zu eingehenden Anträgen. Denn nichts ist schöner, als verdienstvollen Mitgliedern des Judo-Verbandes Sachsen auf eine ganz besonders schöne Weise "Danke" zu sagen.

 

Für den Ehrenrat,

 

Frank Nitzel, Präsident Judo-Verband Sachsen.