Hinweise zu Anträgen auf Ehrung

Liebe Mitglieder des Judo-Verbandes Sachsen,

 

Es ist seit jeher ein sehr schöner Brauch, verdiente Mitglieder in den Vereinen für langjährige verdienstvolle Arbeit zum Wohle des Judosports oder für besondere Leistungen zu ehren und ihnen damit eine besondere Form der Anerkennung zuteil werden zu lassen. Das ist gut so und der Vorstand des Judo-Verbandes Sachsen, sowie der Ehrenrat freuen sich über Vorschläge aus den Vereinen oder den Gremien des JVS.

Leider hat sich jedoch in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass die Grundlage solcher Auszeichnungen, nämlich die Ehrenordnung des Judo-Verbandes Sachsen, nicht hinreichend oder vielleicht gar nicht zur Kenntnis genommen wurde. Auf Basis dieser Ehrenordnung entscheidet der Ehrenrat über Anträge, die frist- und formgerecht eingegangen sind. Fristen, Inhalte und Form der Anträge auf Ehrungen sind in dieser Ordnung klar geregelt und es macht dem Ehrenrat des JVS die Arbeit um ein Vielfaches leichter, wenn diese eingehalten werden.

Ich möchte daher im Namen des Ehrenrates und des Vorstandes des JVS eindringlich darum bitten, für Anträge auf Auszeichnungen die Ehrenordnung des JVS zu beachten, um Ablehnungen aufgrund von Frist- oder Formfehlern zu vermeiden und so verdienstvolle Sportler und Funktionäre für ihr Wirken ehren zu können.

 

Um die Antragstellung für Ehrungen zu erleichtern, wurde die Ehrenordnung des JVS deutlicher formuliert und um ein Formblatt erweitert. Die aktuelle Version der Ehrenordnung ist mit dem heutigen Datum veröffentlicht.

 

Herzlichst,

 

Ihr/Euer Frank Nitzel.

 

Präsident Judo-Verband Sachsen