Kampfrichterneuausbildung 2015

Der Judo-Verband Sachsen richtet 2015 eine Neuausbildung und Fortbildung vom Kreis- zum Bezirkskampfrichter aus. Folgende Hinweise: Voraussetzungen für eine Lizenz zum Kreiskampfrichter sind der 2. Kyu und die Vollendung des 16. Lebensjahres im Prüfungsjahr und für die Lizenz zum Bezirkskampfrichter der 1. Kyu und Vollendung des 18. Lebensjahres im Prüfungsjahr. Es ist erforderlich für den Neuerwerb einer Kampfrichterlizenz an allen drei Modulen teilzunehmen.

 

Für die Fortbildung vom Kreis- zum Bezirkskampfrichter ist es notwendig Modul 2 und 3 zu besuchen. Nach erfolgreicher Theorieprüfung und Praxisprüfung erfolgt die Einstufung für die jeweilige Lizenz.

 

Folgender Ablauf zu allen 3 Modulen: Für alle Sportfreunde ist die Anreise im Sportpark Rabenberg am Freitag bis 18.00 Uhr. Nach dem Abendbrot ist jeweils um 19.00 Uhr eine Unterrichtseinheit. Der Lehrgangsplan liegt jedes Wochenende an der Rezeption des SP Rabenberg bereit. Die Abreise erfolgt jeweils am Sonntag gegen 15.00 Uhr.

 

Folgende Utensilien sind mitzubringen:

  • aktuelle Wettkampfregel des DJB Die aktuellen Regeln sind
  • aktuelle Wettkampfordnung des JVS auf der Homepage des JVS
  • Sonderregelungen der Jugend im JVS (unter Kampfrichter/Ordnungen zu finden)
  • Schreibsachen
  • Judoanzug
  • Krankenversicherungskarte
  • gültiger Judo-Pass
  • aktuelles Passbild
  • ausgefülltes Karteiblatt (im Anhang)

Im Rahmen des Lehrgangs ist es möglich, die Schwimmhalle/Sauna/Sporthalle zu nutzen. Bringt euch dafür entsprechende Kleidung mit. Für Sportfreunde, die nicht volljährig sind, gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

 

Anschreiben zur Kampfrichterneuausbildung 2015