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Kinder- und Jugendschutz
Sportvereine tragen als zentrale Orte außerschulischer Freizeitgestaltung eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Kinder und Jugendliche brauchen „sichere Orte“ und unsere Judovereine in Sachsen wollen sowie sollen solche Orte sein. Sie bauen auf Gemeinschaft, Solidarität und Vertrauen.
Der Judo-Verband Sachsen (JVS) und seine Judojugend Sachsen (JJS) mit ihren zahlreichen Judovereinen setzen sich für das Wohlergehen aller ihnen anvertrauten Kinder, Jugendlichen und junger Erwachsenen sowie für Funktionsträger*innen ein. Jegliche Form von Gewalt und Diskriminierung verurteilen JVS und JJS auf Schärfste. Unsere Kinder, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden im Judo sollen keine Gewalt und Diskriminierung erleben. Dazu sollen sie im Judosport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.
Die körperliche und emotionale Nähe, die im Judosport entstehen kann, birgt Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter*innen abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, welches Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie aktive Funktionsträger*innen vor sexualisierter Gewalt schützt.
Unser Kinder- und Jugendschutzkonzept im JVS
Der JVS und die JJS entwickeln konkrete präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung und fördern damit eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens. Zum anderen gibt es ein vom Hauptausschuss des JVS im Jahr 2022 beschlossenes Kinder- und Jugendschutzkonzept, welches fortlaufend weiterentwickelt und fortgeschrieben wird. Es steht zur Einsicht bereit.
Ansprechpersonen im JVS
Daher hat der Vorstand des JVS zwei Kinder- und Jugendschutzbeauftragte (1x männliche Ansprechperson, 1x weibliche Ansprechperson) berufen, die seit einigen Jahren das Themenfeld aufgebaut und weiterentwickelt haben. Sie stehen im Bedarfs- oder Verdachtsfalle zur Beratung zur Verfügung und können kontaktiert werden:
Ansprechperson Kinder- und Jugendschutz (männlich):
Thomas Buchmann,
- Multiplikator „Starke Kinder im Sport! Training mit Verantwortung“
- ehemaliges Mitglied der Jugendleitung des JVS
- Fachbereichsleiter im Landessportbund Sachsen
Ansprechperson Kinder- und Jugendschutz (weiblich):
Mandy Liesebach
- Multiplikatorin „Starke Kinder im Sport! Training mit Verantwortung“, Gewaltpräventionstrainerin
- ehemaliges Mitglied der Jugendleitung des JVS
- Vereinsvorsitzende Yorokobi Radebeul
- Vorstandsmitglied des Fördervereins „Freunde und Förderer des sächsischen Judosports e.V.“
Zur stetigen Weiterentwicklung des Themenfeldes werden die beiden Ansprechpersonen von den Mitgliedern der Kinder- und Jugendschutzkommission im JVS unterstützt, die im Jahr 2023 ins Leben gerufen wurde und Teil des Gesamtschutzkonzepts ist. Die Hauptaufgabe der Kommission besteht darin, den Sensibilisierungsprozess und die Aufmerksamkeitskultur zu diesem Thema in die Vereine und Strukturen im Judo in Sachsen zu tragen und wichtige Anregungen und Hinweise bei der Weiterentwicklung des Themas zu geben.
In der Kinder- und Jugendschutzkommission sind folgende Mitglieder aktiv:
männlicher Kinder- und Jugendschutzbeauftragter | Thomas Buchmann |
weibliche Kinder- und Jugendschutzbeauftragte | Mandy Liesebach |
eine Person als Sportler-Vertretung | unbesetzt |
eine Person als Sportlerin-Vertretung | Katja Lange |
eine Person als Trainer*innen-Vertretung | Frederik Jäde |
eine Person als Kampfrichter*innen-Vertretung | Angelika Grüger |
eine Person als Vertreter*in der Jugendleitung | Tina Gabriel |
eine Person als Vertretung des Sportbezirks Leipzig | Amarah Grötsch |
eine Person als Vertretung des Sportbezirks Chemnitz | Fabian Hanke |
eine Person als Vertretung des Sportbezirks Dresden | Marcel Frohberg |
Präsident*in des JVS | Frank Nitzel |
Sehr erfreulich ist dabei, dass innerhalb der Kommission insgesamt sechs Personen ausgebildete Kinderschutz-Multiplikator*innen „Starke Kinder im Sport! Training mit Verantwortung“ sind, die im Rahmen des Landessportbundes Sachsen als Schulungsmaßnahme angeboten wird.
Grundlagen in Satzung und Ordnungen
Was unsere Satzung eigentlich sagt:
In Anbetracht der Verantwortung des Verbandes für die ihm anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie für aktive Funktionsträger*innen beschloss die Mitgliederversammlung des JVS in der Vergangenheit die Verankerung des Themas in der Satzung. Der JVS verpflichtet sich dabei im Rahmen seiner Satzung die Verurteilung und das Entgegentreten jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung, insbesondere der sexualisierten Gewalt, klar und entschieden zum Ausdruck zu bringen und damit wichtige Handlungsgrundlagen aufzunehmen. Mit einem Passus zu den „Grundsätzen der Verbandstätigkeit“ (vgl. § 3 der Satzung) soll eine solche Grundlage geschaffen werden:
„Der JVS, seine Mitglieder und Sporttreibenden, seine Amtsinhaber, Beauftragte und Beschäftigte fördern die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen jeden Alters im Sport, unabhängig von ihrer Herkunft, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gruppenzugehörigkeit oder Behinderung.
Der JVS, seine Mitglieder und Sporttreibenden, seine Amtsinhaber, Beauftragte und Beschäftigte wenden sich explizit gegen Rassismus, Extremismus und Diskriminierung, insbesondere gegen antidemokratische, antiziganistische, antisemitische und gewaltverherrlichende Tendenzen. Sie treten jeglicher Art von Gewalt, Diskriminierung, Benachteiligung und Manipulation entgegen - unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art sind.
Der JVS, seine Mitglieder und Sporttreibenden, seine Amtsinhaber, Beauftragte und Beschäftigte bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die Integrität und die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.
Der JVS ergreift alle dazu gebotenen Maßnahmen und Mittel zur Prävention und Bekämpfung.
Der JVS, seine Mitglieder und Sporttreibenden, seine Amtsinhaber, Beauftragte und Beschäftigte, die eine mit diesen Grundsätzen unvereinbare Gesinnung im Vereinsleben offenbaren oder schuldhaft gegen diese Grundsätze verstoßen, können entsprechend § 23 dieser Satzung sanktioniert werden.“
In der Jugendordnung des JVS ist zudem unter § 2 Nr. 3 mit aufgenommen:
„Die JJS fördert das Wohl der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen und verurteilt jede Form von Kindeswohlgefährdung aufs Schärfste. Insbesondere übernimmt sie eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.“
Beratung, Hilfsangebote & Information
Hier ist eine Auflistung von Beratungs- und Hilfsangeboten bei Fragen der sexualisierten Gewalt und des Kinderschutzes im Sport zu finden. Bei Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung, Formen von sexualisierter Gewalt oder allgemein dem Eindruck, dass es einem Kind "nicht gut geht", können Sie sich an die nachfolgenden Ansprechpersonen und Institutionen wenden.
Bei Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung oder sexualisierter Gewalt im Sportkontext können Ihr Euch ebenso gern an die Ansprechperson Kinderschutz im Landessportbund Sachsen - Hannes Günther unter guenther@sport-fuer-sachsen.de bzw. Tel. 0341-2163184 - wenden.
Die wichtigsten Anlaufstellen sind:
- Das Hilfetelefon: Telefon-Beratung rund um die Uhr – Tel. 116016
- Das Hilfetelefon sexueller Missbrauch – Tel. 0800-22 55 530
- Anlaufstelle "Anlauf gegen Gewalt" für Bundeskaderathlet*innen – Tel. 0800-90 90 444
- Unabhängige Ansprechstelle Safe Sport für alle Betroffenen im Sport – Tel. 0800-11 222 00
- Kinderschutzbund Landesverband Sachsen – Tel. 0351-4242044
- Opferhilfe Sachsen
- Kreis- und Stadtsportbünde in Sachsen
Weitere Informations- und Beratungsangebote haben wir Euch zum Einblick und zur Unterstützung verlinkt. Eine weitere Zusammenstellung ist auf den Seiten der Deutschen Sportjugend zu finden.
Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche gibt es anonym und kostenlos vom Festnetz und Handy montags bis samstags von 14–20 Uhr bei der Nummer gegen Kummer unter 116 111.
Downloadbereich
Im Themenfeld Kinder- und Jugendschutz im Sport gibt es eine Reihe nützlicher und hilfreicher Dokumente – beispielsweise von Landessportbund Sachsen (LSB) und der Sportjugend Sachsen (SJS), dem Deutschen Judo-Bund (DJB) oder dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Deutschen Sportjugend (dsj). Ebenso hält die dsj interessante Sensibilisierungs- und Schulungsvideos bereit auf dem dsj-YouTube-Kanal.
LSB/SJS:
- Broschüre „Kinderschutz geht uns alle an!“
- Broschüre „Regeln, damit du dich sicher fühlst“
- Informationsflyer zu Schutzkonzepten in Sportvereinen
- Informationsflyer zu Beratungsangeboten
- Merkkarte „Handlungsleitfaden“
DOSB/dsj:
- Homepage Safe Sport
- Handlungsleitfaden Safe Sport
- Safe Sport – Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz bei Gewalt
- Handlungsleitfaden zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis in Sportvereinen
- Muster der Bestätigung des Sportvereins/-verbands zur Vorlage bei der Meldebehörde
- Muster zur Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse
- Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
- Muster zur Verpflichtung auf einen vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten
- 10 Spielregeln für ein respektvolles und aufmerksames Miteinander
- Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und Sportvereinen
- Handlungsempfehlungen für Sportvereine
- Safe Sport - Einbindung der Eltern in die Präventionsarbeit zum Schutz vor Gewalt
Safe Sport Code:
DJB:
- Poster Starke Judoka (Vorderseite)
- Poster Starke Judoka (Rückseite)
- Poster Starke Judoka (Vorder- und Rückseite)
- Präventionskonzept DJB
- Vorlage für ein Gesprächsprotokoll
- Infos zum Planspiel „Schau hin und sag was!“
JVS:
- Kinder- und Jugendschutzkonzept des JVS
- Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- Ehrenkodex im Judo-Verband Sachsen